Wo bin ich als Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr Versichert?
Feuerwehrdienst ist schwere körperliche Arbeit und besonders gefährlich.
Gerade in Extremsituationen wird die Feuerwehr gerufen, z.B. bei Brand,
Atemgiften, Strahlung, Unfällen mit Chemikalien, Explosionen, Einsturz-
gefahr, Gefahren durch Elektrizität.
Dabei sind die Feuerwehreinsatzkräfte immer wieder sehr kritischen Situationen ausgesetzt wie unbekannten Einsatzorten, unwegsames Gelände, schlechte Witterung, Dunkelheit oder Sichtbehinderungen, z.B. durch Rauch. Daneben belasten physische Überlastung, Stress und traumatische Erlebnisse bei Einsätzen mit Toten und Verletzten.
Leider gibt es auch Situationen wo Feuerwehrangehörige einen Unfall erleiden.

Wo bin ich als Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr gesetzlich bei einem Unfall versichert ?
Feuerwehr- Unfallkasse Brandenburg
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Müllroser Chausee 75 – 15236 Frankfurt (Oder)
Die Feuerwehr-Unfallkassen versichern
535.000 Menschen im Dienst der Feuerwehren.

Kreis der versicherten Personen:
- alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
- Einsatz und Reserveabteilungen
- Ehrenabteilungen
- Musik - und Spielmannzüge
- alle Beschäftigten aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses im Feuerwehrdienst
- Mitglieder von Organen und Ausschüssen in Feuerwehrverbänden in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Verbandswesen
- Freiwillige oder verpflichtete Helfer beim Feuerwehreinsatz
- Lernende und ehrenamtliche Lehrende in Feuerwehrschulen, Betriebsstätten, Schulungskursen u. dgl. im Feuerwehrdienst
Versicherungsfall:
Ein versicherter Feuerwehrunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer
versicherten Tätigkeit einen Unfall mit einem Gesundheitsschaden erleidet. Unfälle sind der FUK
anzuzeigen!
Ein versicherter Feuerwehrunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall mit einem Gesundheitsschaden erleidet. Unfälle sind der FUK anzuzeigen !
Das „Plus“ der Feuerwehr- Unfallkasse
Die Feuerwehrunfallkasse erbringt neben den gesetzlichen Leistungen noch
zusätzliche Leistungen für die Mitglieder der Feuerwehren.
Diese Leistungen sind in den Satzungen geregelt.
Tagegeld
Mehrleistungen zur Entgeltersatzleistung
Mehrleistungen zu Verletzenrente
Mehrleistung zu Hinterbliebenenrente
Mehrleistung zum Sterbegeld
einmalige Kapitalzahlungen
J. Emmerling
Vereinsvorsitzender
Das „Plus“ der Feuerwehr- Unfallkasse
Die Feuerwehrunfallkasse erbringt neben den gesetzlichen Leistungen noch
zusätzliche Leistungen für die Mitglieder der Feuerwehren.
Diese Leistungen sind in den Satzungen geregelt.
- Tagegeld
- Mehrleistungen zur Entgeltersatzleistung
- Mehrleistungen zu Verletzenrente
- Mehrleistung zu Hinterbliebenenrente
- Mehrleistung zum Sterbegeld
- einmalige Kapitalzahlungen
J. Emmerling
Vereinsvorsitzender